Rechtsfrage: Was passiert bei Kündigung mit dem Urlaub?
Mitarbeiter, die ihren gesamten Urlaub nehmen und anschließend kündigen, haben nicht wirklich etwas gewonnen.
Rausgekegelt: Bei Kündigung kann der Jahresurlaub nicht zurückgefordert werden. Aber der neue Arbeitgeber muss auch keinen zusätzlichen freien Tage gewähren. © Karriere Foto: imago images / imagebroker
Egal, ob es ein abgekartetes Spiel war oder sich einfach so ergeben hat: Wer seinen kompletten Jahresurlaub gleich zu Jahresanfang nimmt und anschließend kündigt, von dem kann der Arbeitgeber den Urlaub nicht zurückfordern.
Dies sei generell ein kompliziertes Thema, sagt Arbeitsrechtler Jürgen Markowski aus Nürnberg. Denn nicht einmal Urlaub ist gleich Urlaub.
Zunächst sein zwischen gesetzlich vorgeschriebenem Urlaub und zusätzlichen Urlaubstagen, die sich aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben, zu unterscheiden.
Wer also eine volle Stelle hat und mehr als sechs Monate beim gleichen Unternehmen arbeitet, hat immer zum Jahresanfang per Gesetz Anspruch auf vier Wochen Urlaub pro Jahr. Allerdings vorausgesetzt, er ist planmäßig über den 30. Juni hinaus bei der Firma beschäftigt.
Abweichungen im Tarifvertrag beachten
„Viele haben zusätzliche Urlaubstage und insgesamt sechs Wochen Urlaub”, sagt Markowski. Diese zusätzlichen Urlaubstage seien im Tarif- oder Arbeitsvertrag festgeschrieben.
Durch Abweichungen in einem Tarifvertrag könne die gesetzliche Urlaubsregelung ersetzt werden, sagt Markowski. Das kann dann zum Beispiel heißen, dass dem Arbeitnehmer pro Monat im Unternehmen ein Zwölftel der Urlaubstage zusteht – und nicht in jedem Falle 20 Tage pro Jahr.
Arbeitnehmer, die zum Jahresanfang ihren gesamten Urlaub nehmen und im Anschluss das Unternehmen verlassen, kann der Arbeitgeber nicht dazu auffordern, den gesetzlichen Urlaub wieder zurückzugeben, sagt Markowski.
Aber: Ein neuer Arbeitgeber muss im gleichen Jahr dann gar keinen Urlaub mehr geben. Denn die Urlaubstage würden aufgerechnet.