Rassismus: Diskriminierung bei der Jobsuche
Weltweit protestieren Menschen gegen Rassismus. Neue Zahlen zeigen, dass in Deutschland vor allem die Jobsuche unfair abläuft.
Protest gegen Rassismus I Weltweit demonstrieren Bürger gegen Rassismus, wie etwa Racial Profiling - gezielte Kontrolle wegen des Aussehens.
Seit Ende Mai George Floyd bei einer Festnahme durch die Polizei getötet wurde, stehen die USA Kopf. Der neue Fall in Atlanta im US-Bundesstaat Georgia, wo der 27-jährige Rayshard Brooks ebenfalls bei einem Polizeieinsatz erschossen wurde, heizt die Stimmung weiter an. Polizeichefin Erika Shields trat zurück. Landesweit gehen Menschen gegen Rassismus auf die Straße. Der #blacklivesmatters kursiert auch durch deutschsprachige soziale Medien.
Denn auch in Deutschland ist Rassismus leider Alltag. Das zeigt der Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes für 2019, der diese Woche veröffentlicht wurde.
Demnach steigt die Zahl der Menschen, die aus Altersgründen aus dem Bewerberkreis für den Job ausgesiebt wurden, sexistisch angemacht werden oder bei der Wohnungssuche keine Chance haben, weil ihr Nachname „befremdlich“ ist oder sie eine dunkle Haut haben. Täglich werden Menschen auch in Deutschland im Alltags- und Arbeitsleben diskriminiert.
Dem Bericht zufolge wurden im vergangenen Jahr 3580 Fälle gezählt, in denen Menschen um Hilfe baten, weil sie beispielsweise wegen ihrer Hautfarbe, ihres Geschlecht oder einer Behinderung diskriminiert wurden. 2018 waren es 3455 Fälle.
Klingt wenig? Das liegt daran, dass die Stelle nur sechs Mitarbeiter hat und einen Bruchteil der Fälle bei ihnen ankommt.
Der Leiter der Einrichtung, Bernhard Franke, betonte, dass die Zahlen nicht abbilden können, wie viele Fälle es wirklich gibt. Sie hätten „in keinster Weise einen repräsentativen Charakter“. „Unsere Beratungszahlen werfen nicht mehr und nicht weniger als ein Schlaglicht auf das Vorkommen von Diskriminierung in Deutschland.“ Franke sprach auch von einem „Grundrauschen der Ausgrenzung“.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berät Betroffene auf Basis des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in rechtlichen Fragen über ein mögliches weiteres Vorgehen. Die Stelle holt auch Stellungnahmen der Gegenseite ein und vermittelt gütliche Einigungen.
Diskriminierung vor allem bei der Jobsuche
Jeder dritte Beratungsfall habe 2019 mit rassistischen Zuschreibungen oder Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft zu tun gehabt. Die Zahlen in diesem Bereich haben sich den Angaben zufolge seit 2015 mehr als verdoppelt – von 545 auf 1176 (2018: 1070).
An zweiter und dritter Stelle folgten Beratungsanfragen wegen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts (29 Prozent) und wegen einer Behinderung (26), danach Benachteiligungen aufgrund des Alters (12), der Religion (7), der sexuellen Identität (4) und der Weltanschauung (2).
Hinter den abstrakten Zahlen stehen konkrete Erfahrungen: Franke berichtete von einer Altenpflegerin, der gekündigt wurde, weil mehrere Bewohner sich nicht von einem Menschen ihrer Hautfarbe betreuen lassen wollten;
oder von einem Mann, der sich auf eine Mietwohnung beworben hatte und vom Vermieter die Antwort erhalten habe: „Geh zurück nach Syrien und bau lieber Dein Land auf. Keine Kanaken erwünscht.“
Der größte Anteil der berichteten Diskriminierungen geschieht im Beruf oder bei der Jobsuche (36 Prozent). Am zweithäufigsten (26 Prozent) ging es um Benachteiligungen bei Alltagsgeschäften, wie der Wohnungssuche, beim Einkauf, in der Gastronomie oder bei Versicherungs- und Bankgeschäften.
Opfer fühlen sich allein gelassen
Die sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Beratungsteam der Antidiskriminierungsstelle mussten in den vergangenen Jahren immer mehr Fälle bearbeiten. Die Gesamtzahl der Anfragen hat sich kontinuierlich erhöht. Im letzten Jahresbericht 2018 wurde das auch damit begründet, dass Betroffene besser über ihre Rechte informiert sind und von der Beratungsmöglichkeit Gebrauch machten.
Franke forderte Bund und Länder am Dienstag dazu auf, mehr zu tun, um die Rechtsstellung und die Hilfsangebote für Betroffene zu verbessern. „Diskriminierung zermürbt“, sagte er. Betroffene hätten das Gefühl mit einer offenkundigen Ungerechtigkeit allein gelassen zu werden und kämen zu dem Schluss, dass es dem Staat mit der Bekämpfung von Diskriminierung nicht wirklich ernst sei. „Und diejenigen, die andere ausgrenzen, glauben zu lernen, dass Diskriminierung als Kavaliersdelikt gilt.“
Die Antidiskriminierungsstelle müsste nach Ansicht ihres Leiters nicht nur beraten, sondern auch klagen dürfen. Zudem brauche es längere Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen und ein Verbandsklagerecht für Antidiskriminierungsverbände. Franke forderte auch unabhängige Ombudsstellen bei der Polizei, an die sich Betroffene wenden können, die Opfer von sogenanntem Racial Profiling werden – dabei geht es etwa um gezielte Kontrollen nach Aussehen.
Seit der Einsetzung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2006 hätten sich mehr als 200 Menschen dort gemeldet, die der Polizei ein solches Vorgehen vorwarfen. Man gehe davon aus, dass die tatsächliche Zahl der Fälle viel höher sei. „Für viele Betroffene gehört es zum Alltag, kontrolliert zu werden.“
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