Planung Weihnachtsferien: Heiligabend und Silvester – Muss ich Urlaub nehmen?

Manchmal sind Arbeitgeber großzügig, doch was sagt das Gesetz: Sind Heiligabend und Silvester normale Arbeitstage oder handelt es sich um Urlaubstage?

Michael Scheppe | 17.11.2023
Ob Skiurlaub über die Feiertage wohl dieses Jahr möglich ist? Wie auch immer: Wer an Heiligabend und Silvester frei haben will, muss in der Regel Urlaubstage dafür nehmen.

Weihnachtsurlaub im Schnee Ob Skiurlaub über die Feiertage wohl dieses Jahr möglich ist? Wie auch immer: Wer an Heiligabend und Silvester frei haben will, muss in der Regel Urlaubstage dafür nehmen. Foto: Emma Paillex on Unsplash

Noch gut zwei Monate, dann ist Weihnachten. Auch wenn Verreisen vielleicht nicht möglich sein wird – Urlaub über Weihnachten bis ins neue Jahr bleibt beliebt. Arbeitnehmer fragen sich immer wieder, ob sie nun an Heiligabend und zu Silvester Urlaub nehmen müssen. Karriere.de klärt auf.

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Heiligabend und Silvester: Arbeitstag oder Urlaubstag – was gilt?

Der 24. und der 31. Dezember sind keine gesetzlichen Feiertage – auch wenn Arbeitnehmer das häufig annehmen. So gesehen, sind Heiligabend und Silvester ganz normale Arbeitstage; Angestellte sind grundsätzlich zum Arbeiten verpflichtet.

Wer frei haben will, muss also Urlaub nehmen. Ein verbreiteter Irrglaube ist, dass es reicht, an beiden Daten Urlaub für je einen halben Tag einzureichen. Darauf haben Angestellte tatsächlich keinen Rechtsanspruch – das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) sieht nämlich keine halben Urlaubstage vor.

Allerdings: „Um die Besinnlichkeit nicht zu stören, ist es in vielen Unternehmen üblich, dass die Mitarbeiter für einen halben Tag freigestellt werden“, sagt Arbeitsrechtler Sebastian Schröder, Inhaber der Viersener Kanzlei Emplaw.

Das kann in betrieblichen Regelungen festgeschrieben sein, aber auch Tarif- oder Arbeitsverträge können den Urlaubsanspruch an Heiligabend und zu Silvester definieren.

Für alle, die über die Feiertage ohnehin Urlaub genommen haben, gelten genau die gleichen Regelungen, schließlich soll es für alle Angestellten fair sein. Heißt: Gibt es betriebliche oder tarifliche Regelungen, darf der Chef nur zwei halbe Tage Urlaub abziehen. Falls nicht, müssen sich Urlauber zwei ganze Tage nehmen.

Urlaubsgeschenk des Arbeitgebers an Heiligabend und Silvester:
Nach drei Jahren haben Mitarbeiter Urlaubsanspruch

Arbeitgebern ist es natürlich selbst überlassen, ihren Mitarbeitern an beiden Tagen frei zu geben – als eine weihnachtliche Geste des Chefs sozusagen. Geschieht das regelmäßig, wird daraus – rechtlich gesehen – mehr als ein Geschenk.

Denn gibt der Arbeitgeber seinen Angestellten drei Jahre in Folge frei, können Mitarbeiter davon ausgehen, dass an diesen Tagen immer frei ist.

„Daraus erwächst sogar ein vertraglicher Anspruch“, sagt Marino Loy von der Kanzlei Kapellmann. „Die sogenannte betriebliche Übung hat die gleiche Wirkung wie eine ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag.“

Anwälte betrachten die betriebliche Übung als vertragliches Angebot des Arbeitgebers, das der Angestellte stillschweigend annimmt. Schröder sagt: „Da kommt der Arbeitgeber nicht mehr so schnell raus.“

Sein Tipp für die Chefs: Um die betriebliche Übung zu verhindern, müssen sie deutlich machen, dass die Freistellung nur für das jeweilige Jahr gilt – zum Beispiel in einer Rundmail oder mit einem Zettel am Schwarzen Brett. Nur unter diesen Voraussetzungen, so hat das Bundesarbeitsgericht schon 1994 entschieden, hätten Mitarbeiter keinen automatischen Anspruch auf Urlaub.

Ein Hinweis für die Mitarbeiter: Um Ärger in der besinnlichen Zeit zu vermeiden, sollten sie rechtzeitig in der Personalabteilung nachfragen, wie der Urlaub im Unternehmen geregelt wird.

Betriebsurlaub „zwischen den Jahren“:
Verpflichtend für Mitarbeiter

Und „zwischen den Jahren“? Die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr sind ebenfalls normale Arbeitstage. Auch hier gilt: Wer Urlaub haben will, muss sich frei nehmen. Viele Firmen machen während dieser Zeit Betriebsurlaub. Und der ist für die Mitarbeiter in der Regel verpflichtend – die Angestellten müssen dann Urlaub nehmen.

Betriebsurlaub muss jedoch betrieblich begründet sein: Die Verpflichtung ist nur gültig, wenn zum Beispiel Produktionsmaschinen heruntergefahren werden. Außerdem dürfen verpflichtende Betriebsferien nur 60 Prozent des Jahresurlaubs ausmachen. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat das als Faustformel festgelegt.

Mehr: Sieben Irrtümer aus dem Urlaubsrecht, die Sie kennen sollten