„Fridays for Future“: Darf ich während der Arbeit beim Klimastreik mitmachen?
Das könnte gefährlich werden: Arbeitskämpfe müssen tarifvertraglich eingebettet sein.
Klimaproteste Manager und Mitarbeiter dürfen nicht einfach für den Klimastreik ihr Büro verlassen. © Markus Spiske/Unsplash
Erst war es nur Greta Thunberg. Dann gingen immer mehr Schulklassen bei „Fridays for Future“ auf die Straßen und forderten von der Politik mehr Tempo und Ehrgeiz im Kampf gegen den Klimawandel. Nun appelliert die Klimaschutzbewegung erstmals auch an alle Erwachsenen: Weltweit sind die Menschen am Freitag zum Klimastreik aufgerufen. Allein in Deutschland gibt es Demonstrationen in mehr als 500 Orten. Auch viele Berufstätige werden unter den Streikenden sein.
Auf die Straße statt ins Büro? Während Politiker und Lehrer schon darüber diskutiert haben, ob die demonstrierenden Schüler nicht ihre Schulpflicht verletzen, stellt sich nun die Frage: Dürfen Manager und Mitarbeiter während der Arbeit beim Klimastreik mitmachen? Karriere.de hat Antworten auf die drängendsten Fragen.
Darf ich einfach zum Klimastreik gehen?
Nein. Wer fürs Klima die Arbeit niederlegt, verletzt seinen Arbeitsvertrag. Das gilt auch, wenn der Chef seinen Mitarbeitern nicht aktiv verboten hat, am Klimastreik teilzunehmen. Denn nach herrschender Rechtslage müssen Arbeitskämpfe Ziele verfolgen, die in einem Tarifvertrag geregelt werden können. Und das ist beim Klima nicht der Fall – auch wenn der Zweck der Proteste ein guter sein mag.
Beim Klimastreik am Freitag handelt es sich um einen rein politischen Streik, das ist eine Sonderform der Arbeitsniederlegung. „Arbeitnehmer haben in Deutschland aber kein politisches Streikrecht“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Schröder von der Düsseldorfer Kanzlei Aquan. Sein Rat: „Ohne Absprache mit dem Arbeitgeber sollte niemand einfach zum Klimastreik gehen.“ In vielen anderen europäischen Ländern wie Griechenland oder Italien sind politische Streiks übrigens erlaubt.
Droht mir eine Kündigung, wenn ich trotzdem fürs Klima streike?
Wer am Freitag während der Arbeitszeit und ohne Rücksprache mit dem Chef am Klimastreik teilnimmt, riskiert arbeitsrechtliche Sanktionen von Abmahnung bis hin zur fristlosen Kündigung. Und: „Der Arbeitgeber muss seinen Angestellten für die Zeit des Klimastreiks keinen Lohn zahlen“, sagt Arbeitsrechtler Schröder. Hier gelte der Grundsatz: Ohne Arbeit kein Lohn.
Aus Sicht von Verdi-Chef Frank Bsirske sinkt das Risiko der Sanktionen, wenn viele an den Protesten mitmachen. „Wenn ganz, ganz, ganz, ganz viele sich dann während der Arbeitszeit an Aktionen beteiligen, dann wird es den Arbeitgebern sehr, sehr, schwer fallen, das mit Sanktionen zu belegen“, so Bsirske.
Die Gewerkschaften unterstützen die Proteste, doch auch sie wissen um die Rechtslage. So ruft der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB die Beschäftigten lediglich „außerhalb ihrer Arbeitszeit“ zum Klimastreik auf.
Wer kann seinen Arbeitsplatz unbesorgt verlassen?
Viele Unternehmen haben ihren Mitarbeitern im Vorfeld grünes Licht gegeben, an den Demonstrationen teilzunehmen. Wenn die Firma den Klimastreik unterstützt oder duldet darf die Belegschaft rechtlich unbesorgt am Klimastreik teilnehmen. Eventuell müssen Angestellten die ausgefallenen Stunden aber nacharbeiten oder sie werden dafür nicht entlohnt. „Wer ganz vorsichtig sein will, sollte besser zwei Mal beim Chef nachfragen und sich schriftlich absichern“, sagt Schröder.
Fein raus ist, wer flexible Arbeitszeiten hat. Denkbar ist auch, Überstunden abzubauen oder Urlaub zu nehmen – alles aber nur nach Absprache mit dem Vorgesetzten.
Und wer während seiner Mittagspause kurz am Streik teilnimmt, kann seinen Arbeitsplatz auch unbesorgt verlassen, sofern die Pausenzeiten nicht überschritten werden.
Kann mich der Chef zwingen, an der Demonstration teilzunehmen?
Auch wenn manche Firmen – wie etwa die GLS-Bank, die sich ökologischen Zielen verschrieben – ihre Mitarbeiter zur Teilnahme am Klimastreik ermuntern: Rechtlich verpflichtet ist dazu niemand. Wenn das Unternehmen als Ganzes beschließt zur Demo zu gehen, wird jeder Mitarbeiter normal entlohnt – egal ob er am Klimastreik teilnimmt oder nicht.
Mit Agenturmaterial.