Nur wenige nehmen Bildungsurlaub
Nur ein Bruchteil aller Beschäftigten nimmt Bildungsurlaub. Obwohl sich drei von vier Arbeitnehmern gerne weiterbilden, schrecken sie offensichtlich vor der Variante mit bis zu zehntägiger Freistellung im Job zurück. Dabei sind selbst finanzielle Zuschüsse drin.
Die Bereitschaft, sich beruflich weiterzubilden, hat zugenommen. 77 Prozent der Beschäftigten hierzulande sind an Fortbildungen interessiert, wie erst kürzlich der Personaldienstleister ManPower in einer repräsentativen Studie unter mehr als 1000 Arbeitnehmern festgestellt hat. Der Untersuchung „Jobzufriedenheit 2013“ zufolge wünscht sich ein gutes Drittel vor allem Sprachunterricht in Business English, Spanisch und Chinesisch.
Immerhin noch jeder Fünfte sieht Fortbildungsbedarf im IT- und Softwarebereich, weitere 18 Prozent wollen ihre betriebswirtschaftlichen Kenntnisse verbessern.
Der Weiterbildungshunger schlägt sich auch bei den Arbeitgebern nieder: Gut drei Viertel der Unternehmen bieten regelmäßig Weiterbildungen für ihre Mitarbeiter an – mit steigender Tendenz, wie eine Auswertung des Statistischen Bundesamts gezeigt hat. Vor allem in den vergangenen fünf Jahren ist demnach das Angebot von beruflichen Bildungsmaßnahmen angewachsen, was mit den allmählich spürbaren Auswirkungen des Fachkräftemangels zu tun haben dürfte.
Arbeitgeber sparen und setzen auf interne Schulungen
Die Bildungsetats in vielen Firmen sind allerdings nicht oder nur kaum größer geworden. Viele Arbeitgeber setzen auf interne Schulungen: Jobrotation, bei der die Mitarbeiter untereinander die Arbeitsplätze tauschen, sowie Mitarbeiter-schulen-Mitarbeiter-Programme werden von gut zwei Dritteln der Unternehmen eingesetzt.
Bietet der Arbeitgeber Weiterbildungen an und gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, so haben die Arbeitnehmervertreter ein Mitbestimmungsrecht. Auch können die Mitarbeiter dem Arbeitgeber Vorschläge für Fortbildungen machen. Generell sollten Bildungsveranstaltungen für alle Mitarbeiter und Abteilungen angeboten werden.
Nur zwei Prozent nehmen Bildungsurlaub
Daneben können Arbeitnehmer Bildungsurlaub in Anspruch nehmen. Trotz der gestiegenen Nachfrage nach Fortbildungen stagniert die Zahl der Beschäftigten, die Bildungsurlaub nutzen, auf sehr niedrigem Niveau.
Nach wie vor nehmen lediglich zwei Prozent Bildungsurlaub.
Allerdings gibt es auch nur in zwölf Bundesländern einen gesetzlichen Anspruch auf eine Freistellung zur Fortbildung. In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gehen Beschäftigte leer aus.
Dort, wo es ein Gesetz gibt, steht Arbeitnehmern eine bezahlte Freistellung von fünf Arbeitstagen pro Jahr zu, es können aber auch zehn Tage angerechnet auf zwei Jahre sein, wie es etwa in Berlin der Fall ist. Im Saarland gibt es nur drei Tage im Jahr.
Dass nur so wenige Beschäftigte Bildungsurlaub nehmen, hängt mit dem Antragsverfahren zusammen. Nicht jedes Seminar wird als berufliche Weiterbildung akzeptiert.
Voraussetzung für die Genehmigung ist, dass Anbieter und Angebot als berufliche Bildungsveranstaltung von der zuständigen Behörde des Landes anerkannt sind.
Auf Landesurlaubsgesetze achten
Zudem muss die Fortbildung einen überwiegend beruflichen Charakter haben. Ein Biochemiker, der einen Töpferkurs besuchen möchte, dürfte dieser Regelung nach Schwierigkeiten haben zu belegen, dass der Kurs in direktem Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit steht. Ein Angestellter einer Töpferei hingegen dürfte keine Schwierigkeiten haben.
Um Bildungsurlaub nehmen zu können, müssen die Beschäftigten den meisten Landesurlaubsgesetzen nach mindestens sechs Monate lang bereits beim Arbeitgeber beschäftigt sein. Das Land Rheinland-Pfalz setzt sogar zwei Jahre voraus.
Freistellung der bildungsfreudigen Mitarbeiter
Die Kosten für die Weiterbildung kann der Arbeitgeber übernehmen, aber er muss es nicht – das ist eine freiwillige Leistung, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
In der Regel stellen die Firmen ihre bildungsfreudigen Mitarbeiter lediglich frei. Denn die Woche, in der der Bildungsfreudige fehlt, ist für viele Firmen schon teuer genug.
Ausschließlich privat müssen die Arbeitnehmer die Fortbildungen aber auch nicht finanzieren. Wer nicht mehr als 25.600 Euro brutto im Jahr verdient, hat Anspruch auf eine Bildungsprämie, die 50 Prozent einer Weiterbildung abdeckt, aber maximal 500 Euro.
Wer vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber bekommt, kann vom sogenannten Weiterbildungssparen Gebrauch machen: Der Mitarbeiter spart dann einfach die vermögenswirksamen Leistungen an, um davon berufliche Fortbildungen und Seminare zu bezahlen. Außerdem sind Weiterbildungen in der Regel steuerlich absetzbar.
Förderung durch Qualifizierungsschecks
Die Länder Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Rheinland-Pfalz vergeben zudem direkte Bildungs- oder Qualifizierungsschecks für die berufliche Weiterbildung.
In Nordrhein-Westfalen werden nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Unternehmen gefördert, die in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter investieren. Diese Firmen können eine Finanzierung von bis zu 50 Prozent der Kosten erhalten.
Auch das Land Schleswig-Holstein unterstützt Arbeitgeber: Eine Weiterbildung kann mit bis zu 100 Prozent gefördert werden, wenn sie mindestens zwei Tage lang dauert.
Zuerst veröffentlicht auf zeit.de