Coronakrise und die Folgen: Lohnersatzzeiten für Eltern auf bis zu 20 Wochen verlängert
Die Bundesregierung hilft in der Coronakrise Eltern, die neben der Kinderbetreuung kaum arbeiten können.
Lohnfortzahlung I Eltern erhalten eine längere Lohnfortzahlung für die Betreuung ihrer Kinder, wenn diese unter 12 Jahren sind.
Für Eltern unter zwölfjähriger Kinder, die wegen der Corona-Pandemie ihre Kinder zuhause betreuen und deswegen ihren Beruf nicht richtig ausüben können, hat die Bundesregierung den Anspruch auf Lohnersatzleistungen verlängert.
Konnten sie bislang nur sechs Wochen diese Leistung erhalten, ist es jetzt möglich dies auf 20 Wochen auszuweiten. Als Entschädigung steht ihnen 67 Prozent ihres Nettogehalts zu – maximal jedoch 2016 Euro im Monat. Die neue Regelung gilt bis Ende 2020.
Alleinerziehende haben Anspruch auf die gesamten 20 Wochen, Eltern müssen sich diesen Anspruch teilen. So soll auch eine gerechte Aufgabenteilung in der Familie erfolgen.
Flexible Auszahlungsmöglichkeit
Die flexible Nutzung ist jedoch gegeben: Wenn Kinder zum Beispiel tageweise die Schule besuchen dürfen, müssen Eltern nicht durchgängig den Anspruch nutzen und können auf tageweise Auszahlung ausweichen.
Der Anspruch greift jedoch erst dann, wenn Arbeitnehmer etwaige Überstundenguthaben abgebaut haben. Wer sich in Kurzarbeit Null befindet, geht allerdings leer aus. Ebenso entfallen die Entschädigungsleistungen in den festgelegten Schulferien.
Die Auszahlung des Lohnersatzes übernimmt der Arbeitgeber. Die Kosten werden von den zuständigen Landesbehörden zurückerstattet. Arbeitgeber können dafür auch einen Vorschuss beantragen.
Entschädigung auch für Pflegeeltern und Selbstständige
Anspruch haben auch Pflegeeltern, die Kinder in Vollzeitpflege betreuen. Ebenso können Selbstständige die Leistung beantragen.
Für Alleinerziehende und Familien mit einem geringen Einkommen besteht zudem die Möglichkeit, einen Kinderzuschlag von 185 Euro pro Kind und Monat zu beantragen. Der sogenannte „Notfall-KIZ“ kann bis September angefordert werden.
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