Rausgeworfen: Wie Sie sich am besten vor, während und nach einer Kündigung verhalten
Mit psychologischen Tipps, rechtlicher Übersicht und motivierender Aufklärung lässt sich das persönliche Scheitern in eine neue Zukunftschance verwandeln.
Verzweiflung nach der Kündigung Entlassungen sind eine Folge der Coronakrise. Wie verhalten sich Mitarbeiter, denen gekündigt wurde, am besten? © Karriere Foto: imago images / Westend61
Mal trifft es eine Abteilung, Mal eine ganze Branche, und wieder ein anderes Mal nur einen alleine – doch egal, wie die genauen Umstände aussehen: Eine Kündigung ist für Betroffene erst mal eines: ein Schock. Wie der Organisationspsychologe Charles Meyer festgestellt hat, sind oft „traumatische Symptome“ die Folge, die sich nicht nur psychisch, sondern auch physisch in unterschiedlichen Schweregraden bemerkbar machen.
Um dem vorzubeugen, hilft gerade jungen Arbeitnehmern der richtige Blick auf die verschiedenen Situationen vor und nach der Kündigung. Das können Sie tun:
Am Anfang des Kündigungsgesprächs
Die Stimmung ist gedrückt, der Chef bittet zum Gespräch, vielleicht sind vor Ihnen schon ein paar Kollegen in das große Eckbüro am Ende des Flurs verschwunden – so bahnen sie sich an: Kündigungsgespräche.
Für Betroffene wird es dann unangenehm. Die eigene Person rückt in den Mittelpunkt. Analysieren Sie die Situation vorab und hinterfragen Sie kritisch:
- Bin ich selbst schuld, dass mir gekündigt wird? Muss ein Mitarbeiter diese Frage bejahen, bleibt ihm nur übrig, für die Zukunft aus dem Fehlverhalten oder der schlechten individuellen Leistung zu lernen.
- Ist die Kündigung betriebsbedingt erfolgt? Die Gewissheit, nicht aufgrund schwacher Leistungen gehen zu müssen, kann Zuversicht spenden. Doch die Zukunftsängste bleiben.
Im Kündigungsgespräch
Auch wenn es schwerfällt, sollten Betroffene während des Gesprächs stets Ruhe bewahren und die Lage richtig einschätzen: Gibt es noch Spielraum oder Chancen, die eine Kündigung abwenden könnten? Fragen Sie im Gespräch höflich danach und signalisieren Sie damit Interesse und Stärke! Seien Sie sich aber auch darüber im Klaren, dass die Sache oft schon entschieden ist, sobald das Kündigungsgespräch begonnen hat.
Dennoch sollten Sie weiterhin zuhören und Ihre Wut, die verständlich ist, für sich behalten. Schließlich benötigen Sie für Ihr nächstes Engagement ein gutes Arbeitszeugnis. Da ist Professionalität ein guter Rat.
Manchmal besteht auch die Möglichkeit, einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren statt eine Kündigung hinzunehmen. Das ist etwa bei Massenentlassungen oder Umstrukturierungen der Fall. Der Aufhebungsvertrag ist im Gegensatz zur Kündigung nicht einseitig motiviert, sondern wird im Einverständnis von zwei Seiten geschlossen.
Der Vorteil: Sie haben ein festes Austrittsdatum und können eine Abfindung vereinbaren, die Ihnen den Übergang erleichtert. Damit „erkauft“ sich der Arbeitgeber gewissermaßen Ihre Zustimmung zur Kündigung und vermeidet so mögliche rechtliche Nachwehen. Eine Faustregel nennt als Abfindungshöhe ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr – also bei fünf Dienstjahren und einem Bruttomonatsgehalt von 4.000 Euro beispielsweise 10.000 Euro (5 x 2.000 Euro). Bei Führungskräften und wichtigem Fachpersonal kann die Abfindung aber deutlich höher ausfallen.
Der Nachteil: Wenn die Bundesagentur für Arbeit den Aufhebungsvertrag als freiwilligen Verzicht auf einen sicheren Arbeitsplatz ansieht, hat das eine zwölfwöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zur Folge. Gleichzeitig entfällt in dieser Zeit der Kranken- oder Versicherungsschutz durch die Arbeitsagentur. Die Sperre wird allerdings nicht verhängt, wenn es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt, der Arbeitnehmer also nicht freiwillig ausgeschert ist, sondern den Job in jedem Fall verloren hätte.
Direkt nach der Kündigung
Eine Kündigung zu bewältigen, fällt schwer. Oft überwiegen Gedanken der Unsicherheit, vor allem wenn ein neuer Job noch nicht in Aussicht steht. Offene Fragen sind:
- Wie geht es weiter?
- Wie überbrücke ich die Zeit bis zum nächsten Job sinnvoll?
- Muss ich mich neu orientieren?
- Kann ich weiterhin meinen bisherigen Lebensstandard halten?
Diese kurze Checkliste hilft Ihnen in den schwierigen Stunden und Tagen nach der Kündigung.
- Unverzüglich nach der Kündigung sollten sich Betroffene beim Arbeitsamt melden, um ihr Anrecht auf Arbeitslosengeld und weitere Unterstützung zu beantragen. Drei Tage haben Gekündigte dazu Zeit. Danach sinkt der Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Oft hilft das engste Umfeld aus Familie und Freunden den ersten Schock zu überstehen. Sollten sich jedoch größere berufliche Veränderungen ankündigen, lohnt es sich, die eigene Situation auch mit Profis wie einem Coach oder einem Therapeuten zu reflektieren. Fragen Sie auch bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber, wie er Sie unterstützen kann. Manche Unternehmen bieten etwa ausscheidenden Mitarbeitern Outplacement-Seminare an – eine Beratung zur beruflichen Neuorientierung.
- Bei der Jobsuche gilt es, möglichst alle Kanäle zu nutzen: Neben Online-Stellenbörsen und Vorschlägen durch das Arbeitsamt (die selten passen), lohnt es sich selbst aktiv zu werden und die Karriereportale interessanter Unternehmen nach offenen Stellen zu durchforsten oder sich gleich initiativ zu bewerben. Auch Mundpropaganda hat schon so manchem geholfen, den passenden Job zu finden. Das eigene Netzwerk lässt sich auch virtuell anzapfen über Xing oder LinkedIn gibt es oft gute Gelegenheiten für einen Einstieg.
- Bei arbeitsrechtlichen Fragen rund um die Kündigung und ihre Folgen hilft auch der Betriebsrat des Unternehmens, bei dem sie bisher angestellt waren. Ist kein Betriebsrat vorhanden, lohnt es sich bei offenen Rechtsfragen zur Kündigung einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuschalten – speziell, wenn es um früheres Ausscheiden, die Höhe von Abfindungen oder das Arbeitszeugnis geht.
Beim nächsten Arbeitgeber
Maßgeblich ist der Zeitraum, der zwischen Kündigung und neuer Bewerbung liegt. Dabei gilt die Faustregel: Je länger die Zeit der Arbeitsunterbrechung dauert, desto wahrscheinlicher wird es, dass sie diese erklären müssen.
Ob eine Kündigung allerdings Auswirkungen auf die Bewerbung hat, hängt auch vom Kündigungsgrund ab. Unverschuldete – meist also betriebsbedingte Kündigungen wirken sich üblicherweise nicht negativ auf Bewerber aus, zumal der Trennungsgrund dann im Arbeitszeugnis leicht ersichtlich sein dürfte.
Anders sieht es aus bei Bewerbern, die ihre Kündigung selbst provoziert haben. Dies zu verschweigen, könnte wie ein Bumerang auf sie zurückkommen. Auch Schuldzuweisungen an die Adresse des ehemaligen Arbeitgebers sind im Vorstellungsgespräch nicht anzuraten. Wer einen Fehler gemacht oder eine Kündigung bewusst provoziert hat, sollte dazu stehen und dies erklären können. Bei sachlicher Aufklärung ist der neue Arbeitgeber am ehesten dazu bereit, dem Bewerber neue Chancen einzuräumen. Allerdings kommt es auf die richtige Verpackung an: „Nachtreten“ ist ebenso verboten wie billige Rechtfertigungsversuche.
Kurze und klare Begründungen müssen ausreichen – zum Beispiel können sie beinhalten, dass Sie als Bewerber aus ihren Fehlern gelernt oder Ihre Emotionalität aufgrund eines speziellen Coachings nun im Griff haben. Es geht beim neuen Unternehmen schließlich darum, nach vorne zu schauen und gut darzulegen, warum der anvisierte Job genau die richtige Herausforderung darstellt. Wenn Sie sich auf Ihre fachliche Expertise konzentrieren, wird der neue Arbeitgeber dies akzeptieren.