Heimarbeit: Recht auf Homeoffice: Wie sinnvoll ist das?

Wegen erhöhter Infektionsgefahr durch das Coronavirus arbeiten viele Angestellte im Homeoffice. Diese rechtlichen Bedenken gibt es.

Michael Scheppe und Angelika Ivanov | 17.11.2024
Noch haben Arbeitnehmer kein Anrecht auf Homeoffice.

Zu Hause arbeiten: Noch haben Arbeitnehmer kein Anrecht auf Homeoffice. Foto: Roberto Nickson/ unsplash © Karriere

Das Coronavirus breitet sich weltweit aus. Unternehmen reagieren flächendeckend mit verstärkten Hygienemaßnahmen, der Absage von Veranstaltungen, strikten Vorgaben für Geschäftsreisen und Homeoffice.

Für viele wird es ein Experiment gewesen sein, von zu Hause aus mit den Kollegen zu kommunizieren statt in der Kaffeeküche. Denn hierzulande machen nur zwölf Prozent aller abhängig Beschäftigten Homeoffice. Das zeigt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin. Dabei ist Telearbeit, so die DIW-Forscher, in mehr als 40 Prozent der Fälle möglich.

Meistens scheitert der Homeoffice-Wunsch an den Arbeitgebern. Das will Arbeitsminister Hubertus Heil von der SPD ändern und Heimarbeit stärken. Welche Debatte führt die Politik? Welche arbeitsrechtlichen Fallstricke gibt es? Und wie sinnvoll ist es, von zu Hause zu arbeiten? Karriere.de gibt Antworten.

Recht auf Homeoffice: Die aktuelle Lage

Das SPD-geführte Arbeitsministerium hat eine Initiative angekündigt. Ihr Ziel: Das „Recht auf Heimarbeit“ soll gesetzlich verankert werden. Die SPD will damit dem Wunsch vieler Arbeitnehmer entgegenkommen, so Fraktionschefin Andrea Nahles.

Der Koalitionspartner sieht das Vorhaben kritischer: „Ein gesetzlicher Anspruch würde viele Probleme aufwerfen“, sagt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Union, Peter Weiß. Die Mitarbeiter könnten nicht mehr kontrolliert werden und seien nicht mehr unmittelbar zu erreichen.

Aus Angst vor Ansteckung zu Hause zu bleiben, ist auch in der aktuellen Lage nicht gestattet. „Arbeitnehmer haben kein Recht, präventiv zu Hause zu bleiben, nur weil sich die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung erhöht“, sagt Esther Dehmel, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland.

Denn: „Das Coronavirus oder eine Pandemie setzen das gültige Arbeitsrecht nicht außer Kraft.“ Das gilt auch, wenn eine Kundengruppe aus China in der Firma ist, bei der es keinen begründeten Krankheitsverdacht gibt.

Wie sieht die Rechtslage allgemein aus?

„Angestellte haben derzeit keinen Anspruch darauf, von zu Hause zu arbeiten“, sagt der Kölner Arbeitsrechtler Björn Otto, Partner der Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle. „Grundsätzlich bestimmt der Arbeitgeber die Zeit und den Ort der Arbeitsleistung.“

Auch ohne gesetzlichen Rechtsanspruch kann es Angestellten erlaubt sein, im Homeoffice zu arbeiten. Das ist dann in Arbeitsverträgen individuell geregelt. „Auch in Betriebsvereinbarungen können die Bedingungen und Konditionen der Heimarbeit für bestimmte Gruppen festgelegt werden“, sagt der Jurist.

Nur haben Mitarbeiter bislang kein Recht darauf. Das soll sich durch ein mögliches Gesetz ändern. „Dann kann der Angestellte darauf klagen, seine Arbeitsleistung von zu Hause zu erbringen“, so Otto.

Wie könnte das Recht auf Homeoffice ausgestaltet sein?

Bisher arbeitet das Bundesministerium für Arbeit (BMAS) an einem Gesetzentwurf. Er dürfte sich aber am Teilzeitrecht orientieren, mit dem Mitarbeiter seit Anfang Januar 2019 unter bestimmten Umständen ihr Arbeitszeit vorübergehend reduzieren können.

„Es wird wahrscheinlich kein bedingungsloses Recht auf Heimarbeit geben“, sagt Otto. Wenn betriebliche Gründe dagegensprechen, müsse der Angestellte weiter persönlich zur Arbeit kommen, so der Jurist.

Solche Gründe können vielfältig sein: In Unternehmen, in denen Team-Absprachen für die Arbeit zwingend notwendig sind, könne die Arbeit im Homeoffice untersagt werden. Das gilt auch, wenn die Firma zu klein ist. Auch ein Arzt oder ein Koch wird nicht von zu Hause arbeiten können.

Heißt: Selbst wenn es ein Gesetz geben wird, hat nicht jeder hat einen Anspruch darauf, vom heimischen Schreibtisch zu arbeiten.

Welche rechtlichen Bedenken gibt es gegen den SPD-Vorstoß?

Kritiker des möglichen Gesetzes fürchten zusätzliche Kosten für die Unternehmen. Diese sind nach §3 der Arbeitsstättenverordnung verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes vorzunehmen. „Die Arbeitsschutzvorschriften fallen nicht weg, nur weil der Mitarbeiter im Homeoffice arbeitet“, sagt Otto.

Der Beschäftigte müsse seinem Arbeitgeber etwa ein Zutrittsrecht zur Wohnung vertraglich einräumen, damit er die Gefährdung beurteilen kann – auch wenn in der Praxis davon oftmals kein Gebrauch gemacht wird.

„Ein gesetzlicher Anspruch aufs Homeoffice wird zusätzliche administrative Prozesse in die Betriebe bringen“, so der Anwalt. „Die Unternehmen haben Fragen der Arbeitsorganisation nicht so unter Kontrolle wie im eigenen Büro.“ Das gilt auch für die Datensicherheit. Schließlich muss der Kollege von zu Hause auf die Programme zugreifen können, sensible Kundendaten sollten aber geschützt sein.

Eine weitere Frage: Arbeitsrechtliche Vorgaben. So schreibt der Gesetzgeber vor, dass Angestellte zwischen zwei Arbeitstagen elf Stunden Pause machen müssen. Was aber, wenn der Mitarbeiter abends noch eine Mail schreibt und in der Früh wieder am Schreibtisch sitzt? „Es müssten Kernarbeitszeiten vertraglich festgeschrieben werden“, rät Rechtsanwalt Otto. Er empfiehlt auch, Details zur Erreichbarkeit festzuhalten. Nicht dass jemand sagen kann, er hätte den Anruf nicht gehört.

Bleibt die Frage: Ist Homeoffice eigentlich sinnvoll?

Das ist in der Forschung umstritten. Einerseits fühlen sich Mitarbeiter im Homeoffice produktiver, weil sie nicht so häufig unterbrochen werden wie im Büro. Das Privatleben lässt sich mitunter besser organisieren, weil der Arbeitsweg entfällt. Und im heimischen Office kann sich der Einzelne seine Zeit auch besser einteilen: Ein kurzer Joggingausflug in den Park nach dem Mittagessen, dafür am Abend noch das Meeting vorbereiten – das lässt sich von zu Hause schneller koordinieren.

Auf der anderen Seite verschwimmen die Grenzen zwischen Arbeits- und Privatleben. Und das sorgt für Stress, zeigt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln. Wer im Homeoffice arbeitet, erfülle „während der Freizeit beziehungsweise in den Tageszeiten, die ansonsten üblicherweise für private Aktivitäten reserviert sind, signifikant häufiger berufliche Aufgaben“, schreiben die Autoren.

Hinzu kommt: Arbeitgeber befürchten, dass sie nicht kontrollieren können, wie lange ihre Angestellten arbeiten. Die wiederrum können sich aus dem heimischen Büro weniger gut mit ihren Kollegen austauschen, ist der Gang ins Nachbar-Büro doch mitunter leichter als der Griff zum Telefon. Auch können Mitarbeiter aus dem Homeoffice bei Weiterbildungen oder spannenden Projekten einfacher übersehen werden.

Homeoffice versus Büro: Wo arbeiten Angestellte produktiver?

Die Vorzüge und Nachteile der Heimarbeit werden in einer Studie des Stanford-Professors Nicholas Bloom deutlich. Er untersuchte eine chinesische Reiseagentur, die ihren Mitarbeitern anbot, für neun Monate zu Hause zu arbeiten.

Ergebnis: Die Heimarbeiter waren produktiver als ihre Kollegen im Büro, weil sie 13,5 Prozent mehr Anrufe führen. Sie waren zufriedener, seltener krank und arbeiteten auch länger, weil sie mangels Pendeln früher anfingen, weniger Pause machten und abends länger am PC saßen. Zudem sparte die Firma in den neun Monaten 1900 Euro Bürokosten – pro Person.

Aber: Die Hälfte der Heimarbeiter wollte nach dem Ende des Versuchs wieder im Büro arbeiten. Sie fühlten sich im heimischen Office zu einsam und isoliert von den Kollegen

Das Fazit

Fazit des Wissenschaftlers: Unternehmen sollten zumindest dafür offen sein, dass Angestellte gelegentlich von zu Hause arbeiten. Konzentriert aus dem heimischen Office arbeiten und ab und an mit den Kollegen im Büro persönlich sprechen – es scheint die Mischung zu sein, die ideal ist.

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