Staatshilfe: Die Hilfen in der Corona-Krise: Wer bekommt was?
Die gewaltigen Hilfsprogramme in der Corona-Krise im Überblick.
Krankenschwester stellt Beatmungsgerät ein Die Bundesregierung will mit dem Hilfspaket auch Kliniken finanziell unterstützen. © dpa
Seit Wochen bestimmt die Corona-Krise unser Leben – beim Einkauf, in der Freizeit, auf der Arbeit. Viele müssen nicht nur ihren Alltag gewaltig einschränken, sondern fürchten um ihre Existenz.
Der Bund springt ein mit einem Hilfspaket von historischem Ausmaß. Am Freitag soll der Bundesrat es endgültig auf den Weg bringen – damit das Geld in wenigen Tagen bei den Bedürftigen ankommt.
Die Länderkammer tagt dafür in sehr kleiner Besetzung – wahrscheinlich dauert die Sitzung statt der üblichen Stunden nur wenige Minuten.
Beschlossen wird ein Mega-Paket, für das der Bund in diesem Jahr neue Rekordschulden machen will: 156 Milliarden Euro sollen an Krediten aufgenommen werden.
Trotzdem ist unklar, ob die Maßnahmen ausreichen – und ob das Geld schnell genug ankommt, wo es gebraucht wird. Wer sich jetzt Hoffnung auf Unterstützung machen kann:
Mieter: Keine Kündigungen
Mietern darf in den nächsten drei Monaten nicht mehr gekündigt werden, wenn sie wegen der Corona-Krise die Miete nicht zahlen können. Dafür müssen sie allerdings glaubhaft machen, dass das tatsächlich an der Virus-Pandemie liegt.
Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete bleibt aber im Grundsatz bestehen, sie sind die Summe also weiter schuldig. Wer die Rechnungen für Strom, Gas, Telekommunikation und zum Teil auch Wasser krisenbedingt nicht zahlen kann, soll davon nicht abgeschnitten werden. Das ist wichtig, weil aktuell noch viel geheizt wird – und die Menschen mehr als zuvor auf Internet und Telefon angewiesen sind.
Eltern: Zuschuss für Kinder
Für sie gibt es Erleichterungen beim Kinderzuschlag von maximal 185 Euro pro Monat: Vorerst wird beim Antrag nur noch das Einkommen des letzten Monats geprüft, nicht das der letzten sechs Monate.
Außerdem zahlt der Staat für zunächst sechs Wochen 67 Prozent des Lohns weiter, wenn Eltern ihre Kinder unter zwölf Jahren wegen geschlossener Kitas und Schulen zu Hause betreuen müssen.
Pro Monat gibt es dabei höchstens 2016 Euro. Für die Zeit der Osterferien, wenn die Einrichtungen ohnehin geschlossen wären, gilt das nicht.
Arbeitnehmer: Massive Kurzarbeit
Die Bundesregierung will eine Massenarbeitslosigkeit verhindern.
Wie in der Finanzkrise 2008/2009 ermöglicht sie deshalb Kurzarbeit: Wenn es nichts mehr zu arbeiten gibt, kann ein Unternehmen die Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken – die Bundesagentur für Arbeit übernimmt dann 60 Prozent des Lohns, bei Menschen mit Kindern 67 Prozent. Die Unternehmen bekommen Sozialbeiträge erstattet.
Kurzarbeitergeld kann schon dann fließen, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Die Regierung geht davon aus, dass sie in 2,15 Millionen Fällen konjunkturelles Kurzarbeitergeld zahlen muss – Experten meinen jedoch, selbst solche hohen Zahlen sind zu niedrig angesetzt. In einigen Branchen stocken die Unternehmen das Kurzarbeitergeld auf.
Hartz-IV-Empfänger: Keine Vermögensprüfung
Jobcenter verzichten bei einem Hartz-IV-Antrag ein halbes Jahr lang auf die Prüfung des Vermögens und der Höhe der Wohnungsmiete der Betroffenen. Hartz-IV-Empfänger müssen auch nicht mehr persönlich bei ihrer Arbeitsagentur vorsprechen, sondern können in der Regel einfach anrufen. Anträge auf Arbeitslosengeld können telefonisch oder online gestellt werden.
Selbstständige ohne Aufträge: Zuschüsse bis zu 15.000 Euro
Ein-Mann-Betriebe, Musiker, Fotografen, Heilpraktiker oder Pfleger, aber auch kleine Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten können direkte Finanzspritzen beantragen. Sie bekommen derzeit kaum Kredite, deshalb will ihnen der Staat je nach Größe über drei Monate 9000 bis 15.000 Euro geben. Insgesamt sollen die Zuschüsse 50 Milliarden Euro ausmachen.
Unternehmen ab 250 Mitarbeitern: Schutzschirm und Kredite
Für alle Unternehmen gibt es ein unbegrenztes Kreditprogramm über die staatliche Förderbank KfW. Außerdem können sie bei einer finanziellen Notlage ihre Steuern später begleichen und müssen zunächst keine Sozialbeiträge abführen. Die Beiträge für Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung können stattdessen bis Mai gestundet werden. Auch das Insolvenzrecht wird gelockert, damit Unternehmen nicht so schnell pleite gehen.
Große Firmen können zudem unter einen Schutzschirm schlüpfen. 600 Milliarden Euro plant der Bund für Garantien und notfalls auch eine Beteiligung an den Unternehmen ein. Nach der Krise sollen sie wieder privatisiert werden – gerne mit Gewinn, wie Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sagte. Gelten soll das für Unternehmen mit hohen Umsätzen oder mehr als 250 Mitarbeitern.
Krankenhäuser: 50.000 Euro pro Intensivfall
Die Kliniken bekommen eine große Finanzspritze: 50.000 Euro gibt es für jede neue Intensiv-Behandlungseinheit mit künstlicher Beatmung. Für jedes vorsorglich frei gehaltene Bett und verschobene Operationen bekommen die Krankenhäuser 560 Euro pro Tag. Außerdem darf der Bund Maßnahmen zum Beschaffen von Arzneimitteln und Schutzausrüstung ergreifen.
Mehr: Was ist eigentlich Kurzarbeit? Die wichtigsten Fragen und Antworten.