Die wichtigsten Fragen und Antworten: So viel liegt Ihr Gehalt über dem Mindestlohn
Auch bei einer Vollzeitstelle liegt der Mindestlohn in Deutschland weit unter dem Durchschnittsgehalt.
Lager des Lebensmittellieferdienstes von Amazon Fresh Der Mindestlohn ist 2020 auf 9,35 Euro gestiegen. Doch bis zu 3,8 Millionen Beschäftige in Deutschland bekommen weniger bezahlt. © dpa
Seit 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 Euro und liegt mittlerweile bei 9,19 Euro pro Stunde. Das Problem: Bis zu 3,8 Millionen Beschäftige in Deutschland bekommen weniger bezahlt. Das zeigt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), über die das Handelsblatt berichtet hat.
Dabei sind auch 9,19 Euro pro Stunde zu wenig. Das zeigt der internationale Mindestlohnreports, den das gewerkschaftsnahe Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung veröffentlicht hat.
„Deutschland hat den Mindestlohn erst ziemlich spät und auf relativ niedrigem Niveau eingeführt“, sagte Tarifexperte Thorsten Schulten, der maßgeblich an der Auswertung beteiligt war. „Das ist immer noch das Ergebnis dieser Entwicklung.“
Wie berechne ich meinen Stundenlohn und wie weit ist mein Gehalt vom Mindestlohn entfernt? Wir bieten einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten.
Den genauen Stundenlohn selbst berechnen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2020 in Deutschland?
Ab dem 1. Januar 2020 müssen Arbeitgeber einen Mindestlohn von 9,35 Euro zahlen. Bei einer fünf Tage-Woche mit 40 Stunden wären das bei einer durchschnittlich 21 Tagen pro Monat 1570,80 Euro brutto. Gesetzlich geregelt ist, dass der Mindestlohn ein Brutto-Stundenlohn ist und von dem Erfolg entkoppelt ist. Ein Rechenbeispiel: Einem Single in NRW mit der Steuerklasse I würden beim Mindestlohn im Monat 1176 Euro netto bleiben.
Ein Durchschnittliches Gehalt in Deutschland liegt laut der Gehaltsdatenbank von Compensation Partner aber bei 45.000 Euro. Das wären umgerechnet 3750 Euro brutto im Monat. Das sind mehr als 2000 Euro über dem Mindestlohn. Bei der Steuerklasse I würden dann netto 2362 Euro übrig bleiben. Damit liegt die Differenz zwischen Mindestlohn und Durchschnittsgehalt bei netto 1186 Euro.
Mindestlohn pro Stunde | gültig seit |
8,50 Euro | 01.01.2015 |
8,84 Euro | 01.01.2017 |
9,19 Euro | 01.01.2019 |
9,35 Euro | 01.01.2020 |
Wie hoch war der Mindestlohn in Deutschland bisher?
Am 1. Januar 2015 hat die Bundesregierung den Mindestlohn eingeführt. Der lag damals bei 8,50 Euro. Dieser wurde stetig erhöht. 2017 lag der Mindestlohn in Deutschland bei 8,84 Euro. Zwei Jahre später, 2019 bei 9,19 Euro.
Mit dem seit Jahresbeginn geltenden Mindestlohn von 9,35 Euro steht Deutschland aktuell auf Platz sieben derjenigen EU-Länder, in denen ein Mindestlohn gilt – hinter dem Spitzenreiter Luxemburg (12,36 Euro), aber auch hinter Frankreich, den anderen Benelux-Staaten, Irland und Großbritannien.
Gewerkschaften fordern 12 Euro Mindestlohn pro Stunde
Obwohl der Mindestlohn hierzulande zuletzt gestiegen ist, hinkt Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Ländern deutlich hinterher. Das ist das Ergebnis des Internationalen Mindestlohnreports des WSI. Während die Untergrenzen in den 21 EU-Staaten und Großbritannien, in denen Mindestlöhne gelten, zuletzt um 6 Prozent stiegen, liegt Deutschland mit einer Erhöhung von gerade einmal 1,7 Prozent deutlich darunter.
Rechnet man den Effekt der Inflation heraus, stiegen die Mindestlöhne EU-weit um 4,4 Prozent und hierzulande um 0,3 Prozent.
Mittlerweile ist das Thema Mindestlohn auch auf der Agenda der EU-Kommission angekommen, die sich für eine EU-weite Regelung einsetzen will. Dabei geht es nicht um einen einheitlichen Lohn, da die Lebenshaltungskosten in den Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich sind. Stattdessen könnte es aber auf verbindliche Standards hinauslaufen.
So sehen Experten einen Mindestlohn, der unter 60 Prozent des mittleren Lohns eines Landes liegt, als armutsgefährdend an. Deutschland liegt nach Berechnung der WSI-Studie mit seinem Mindestlohn dabei zurzeit bei 46 Prozent des mittleren Lohns. „Eine EU-weite Anpassung könnte zu einer erheblichen Erhöhung der Löhne führen“, meint Schulten. Auf Deutschland berechnet würde das etwa zu einem Mindestlohn von 12 Euro führen, wie ihn etwa die SPD und Gewerkschaften fordern.
Das wäre ein massiver Zuschlag, vor allem wenn man die Summe mit den tatsächlich gezahlten Gehältern in der Studie des DIW vergleicht. Zählt man die Überstunden dazu, verdient aktuell in Deutschland jeder zehnte Arbeitnehmer unter 8,84 Euro pro Stunde.
Wer ist vom Mindestlohn in Deutschland ausgenommen?
• Minderjährige
• Auszubildende und junge Menschen in Einstiegsqualifizierungen
• Pflichtpraktika während der Ausbildung oder des Studiums. Die Ausnahme der Ausnahme: Wer ein freiwilliges Praktikum macht, hat ab drei Monaten Anspruch auf Mindestlohn.
• Langzeitarbeitslose
• Ehrenamtliche
Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht den Mindestlohn zahlt?
Arbeitnehmer können ihren Arbeitgeber drei Jahren rückwirkend verklagen. Dafür sollten Sie sich aber bei einem Anwalt oder vorab bei einer Gewerkschaft oder dem Betriebsrat beraten lassen. Außerdem können sie auch den Arbeitgeber anonym bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit melden. Die Homepage des Zolls bietet eine Suchmaschine, wo Sie die zuständige Dienststelle finden können. Wichtig: Zuständig ist die Behörde in der Nähe des Arbeitsplatzes.
Außerdem gibt es vom Bund eine Informationshotline zum Thema Mindestlohn. Wer Fragen hat kann Montags bis Donnerstag zwischen 8 und 20 Uhr unter der Telefonnummer 030-60280028 anrufen. Es erfolgt jedoch keine Rechtsberatung, die Mitarbeiter erklären aber das Gesetz.
Konsequenzen für Arbeitgeber
Grundsätzlich gilt: Besteht kein Anspruch auf einen Branchenmindestlohn, ist immer zumindest der allgemeine Mindestlohn zu zahlen. Der Zoll bietet eine Übersicht der Arbeitsbedingungen nach Tarifverträgen.
Bis auf die oben genannten Ausnahmen hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen Mindestlohn. Geregelt wird das vom Mindestlohngesetz (MiLoG), das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und dem Arbeitnehmerrecht. Darin wird etwa die Zeiterfassung, die freiwillige Vorlage dieser beim Zoll geregelt. Verstößt ein Arbeitgeber dagegen, können die Geldbußen 200 bis 500.000 Euro betragen. Es kommt hier auf die Häufigkeit, den Vorsatz und die Zusammenarbeit mit den Behörden, die sogenannte Mitwirkungspflicht, an.
Bei Geldbußen von mehr als 200 Euro erfolgt ein Eintrag im Gewerbezentralregister. Ab einer Geldstrafe von 2500 Euro können Unternehmen zeitweise vom Wettbewerb um öffentliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsaufträge ausgeschlossen werden. Außerdem muss der Arbeitgeber gemäß Sozialgesetzbuch IV §28 bei einer Nachforderung des vorenthaltenden Mindestlohns sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil der Kosten für die Sozialversicherung zahlen.