Den Gehaltssprung mit im Visier
Neuer Job – mehr Geld. Doch wie viel Prozent dürfen Sie draufschlagen?
Für viele Arbeitnehmer ist die Aussicht auf einen satten Gehaltssprung eine wichtige Motivation, sich nach einigen Jahren nach einer neuen Stelle umzusehen. Doch wer glaubt, ein Arbeitgeberwechsel sei ein automatischer Gehaltsturbo täuscht sich: Expertenschätzungen zufolge können geschickte Verhandler beim Jobwechsel zwischen fünf und 15 Prozent mehr Gehalt raus holen. Wer mehr will, muss schon sehr gute Argumente wie spezielles Fachwissen oder wertvolle Branchenkontakte vorweisen.
Wichtig: Ein höheres Gehalt als Wechselgrund sollten Bewerber im Auswahlverfahren besser für sich behalten. Die Argumentation sollte immer nur inhaltlich erfolgen, beispielsweise, dass man sich beruflich weiterentwickeln möchte und eine neue Herausforderung sucht.
Dennoch: „Wo liegt Ihre Gehaltsvorstellung?“ – diese Frage müssen Bewerber früher oder später im Laufe des Auswahlverfahrens auf jeden Fall beantworten. Manchmal wird eine konkrete Gehaltsangabe schon in der Stellenanzeige gefordert, häufig kommt das Thema Geld aber auch erst im Vorstellungsgespräch zur Sprache.
Seinen Marktwert kennen
Egal, ob Jobneuling oder Berufserfahrener, wer beim Gehalt das Optimale für sich herausholen will, muss gut vorbereitet sein – und seinen persönlichen Marktwert kennen. Wichtige Anhaltspunkte dafür liefern Tarifvereinbarungen sowie zahlreiche Gehaltsrechner und Gehaltsstudien. Nützlich ist auch das Gespräch mit Freunden, Bekannten oder Kollegen, die sich oft besser auskennen als gedacht. Mehr Transparenz beim Thema Gehalt zeigt sich immer öfter. Was Freelancer schon länger praktizieren, machen sich zunehmend auch Angestellte zunutze.
Gehaltsextras berücksichtigen
Doch nicht allein das monatliche Bruttosalär ist entscheidend: Weitere Gehaltsbestandteile wie Firmenwagen, Prämien, betriebliche Altersvorsorge oder steuerfreie Extras wie Tankgutscheine oder die Übernahme von Weiterbildungskosten können gut als Verhandlungsmasse im Gehaltspoker dienen.
Variable Bezüge
Der Arbeitsvertrag muss festschreiben, aus welchen fixen und variablen Anteilen sich das Gehalt zusammensetzt. Lassen Sie sich nicht darauf ein, Ihre variablen Bezüge im Rahmen einer Zielvereinbarung zu regeln. Sonst drohen nach Arbeitsbeginn böse Überraschungen und überflüssige Diskussionen.
Alle Jahre wieder
Geschafft, das Einstiegsgehalt beim neuen Arbeitgeber steht fest – im Idealfall hat der Jobwechsel den gewünschten Gehaltssprung gebracht. Doch das Thema Gehalt wird Arbeitnehmer ein Jobleben lang begleiten – idealerweise sogar in regelmäßigen Abständen: Schon nach der Probezeit macht es unter Umständen Sinn, über eine eventuelle Gehaltserhöhung zu verhandeln – und dabei vielleicht eine verpatze Gehaltsverhandlung beim Jobeinstieg wett zu machen. Viele Unternehmen setzen sich außerdem einmal im Jahr mit ihren Angestellten zum Mitarbeitergespräch zusammen; eine gute Gelegenheit auch über die Vergütung zu sprechen.
Gehaltsbestandteile
Was Sie verdienen, ist mehr als der Lohn, der jeden Monat überwiesen wird. Weitere Leistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Firmenwagen, steuerfreie Extras wie Tankgutscheine, gesponserter Kindergartenplatz oder Gratis-Laptop sowie Bonuszahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Zusatzversicherungen und betriebliche Altersvorsorge können das Jahressalär sehr aufbessern. Clevere Verhandler haben das im Hinterkopf, wenn es darum geht, was beim Verhandlungspoker im Arbeitsvertrag fixiert wird. So erreichen manche Angestellte quasi durch die Hintertür noch ein paar Prozente auf die ohnehin gewährte Gehaltserhöhung obendrauf.
Arbeitszeit und Überstundenausgleich im Blick
Wenn es um die Verhandlung des Gehalts geht, sollten Arbeitnehmer auch die üblichen Arbeitszeiten des neuen Jobs und einen möglichen Überstundenausgleich nicht außer Acht lassen – und bei Bedarf ansprechen. Hier gibt es möglicherweise festgesetzte Regeln der Tarifpartner, möglicherweise aber auch unternehmensinterne Regelungen, die eine gewisse Variationsbreite erlauben. Das sollten Sie nutzen!