Arbeiten in Großbritannien: Wie sich der Brexit auf Job und Karriere auswirkt
Der Austritt Großbritanniens aus der EU hat auch Folgen für Geschäftsreisen. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Londoner U-Bahn: Zunächst ändert sich für Geschäftsreisende wenig. Spannend wird es erst ab 2021. Foto: Christopher Rusev/ Unsplash © Karriere
Nach 47 Jahren Mitgliedschaft haben die Briten am 31. Januar 2020 die EU verlassen. Die gute Nachricht: Bis Ende 2020 ändert sich für Bürger und Unternehmen zunächst nichts.
Bis dahin gilt eine Übergangsregelung zwischen der EU und Großbritannien. In dieser Zeit bleibt das Vereinigte Königreich Teil des EU-Binnenmarktes und der EU-Zollunion, heißt es beim Auswärtigen Amt. Die Regelung kann einmalig um bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Der Übergangszeitraum soll Bürgern, Geschäftsreisenden, Unternehmen und Verwaltungen Zeit gegeben werden, sich an den Austritt des Vereinigten Königreichs anzupassen.
Grundsätzlich sollen bei einem Brexit die Rechte der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die im Vereinigten Königreich leben, sowie die Rechte der Britinnen und Briten, die in der EU leben, umfassend geschützt werden.
Laut Auswärtigem Amt sollen also auch nach 2021 alle ohne Probleme an ihrem gewählten Ort leben, arbeiten, studieren und soziale Sicherheit genießen. Es wird sich aber erst im Laufe des Jahres klären, welche Regelungen genau getroffen werden. Derzeit sollten Geschäftsreisende vor einer Reise vor allem den Versicherungsschutz prüfen.
Ein Überblick über die Brexit-Änderungen.
Einreise: Visum ab 2021
Bis Ende 2020 bleibt für die Einreise nach Großbritannien via Flug, Zug oder Auto für EU-Bürger alles wie bisher: Das Vorzeigen des Personalausweises bleibt Pflicht. Auch nach dem 1. Januar 2021 soll die Einreise für EU-Bürger laut Angaben der britischen Regierung weiterhin ohne Reisepass möglich sein. Allerdings muss bei der Einreise künftig mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.
Anders als bei Reisen wie etwa in die USA wird bei einem Aufenthalt bis 90 Tagen kein Visum nötig sein. Wer für mehr als drei Monate einreisen will, sollte darauf vorbereitet sein, demnächst ein Visum beantragen zu müssen. Die genauen Regelungen stehen noch aus.
Flug: Eingeschränkte Fluggastrechte
Der Flugverkehr geht zunächst wie gewohnt weiter, heißt es auf der Seite ABTA (Association of British Travel Agents). Die einzige Neuerung sind die EU-Fluggastrechte.
Wer mit einer europäischen Airline reist, der kann sich auch zukünftig bei Flügen aus der EU nach Großbritannien oder auch im umgekehrten Fall auf die EU-Fluggastrechte berufen. Allein der Sitz der Airline ist entscheidend.
Sollten Sie allerdings mit einem Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen fliegen, können Sie sich nur bei Flügen aus der EU nach GB auf die EU-Fluggastrechte berufen. Sie können also nur Ansprüche geltend machen, wenn Sie etwa mit der British Airline von Berlin nach London reisen. Nicht auf dem Rückflug.
Zwar hat Großbritannien angekündigt, die bestehenden EU-Fluggastrechte auch nach dem Brexit zu gewährleisten. Jedoch kann es nicht schaden, hier vorab bei der Airline nachzufragen.
Arbeitserlaubnis: Mindestverdienst im Gespräch
Eine Arbeitserlaubnis für deutsche Staatsbürger in Großbritannien könnte ab 2021 erforderlich werden. Für Nicht-EU-Bürger gilt diese bereits jetzt in Großbritannien: Sie müssen auch einen Mindestverdienst von 44.000 Euro nachweisen, um die Arbeitserlaubnis überhaupt zu erhalten. Die Regelung dient dazu, vor allem Hochqualifizierte ins Land zu lassen.
Diese Vorgaben könnten nach dem Brexit auch auf deutsche Arbeitnehmer in Großbritannien ausgeweitet werden. Sicher ist, dass deutsche Staatsbürger dann ihre Qualifikation für den auszuübenden Beruf im Vereinigten Königreich nachweisen müssen.
Aufenthaltsgenehmigung: EU Settlement Scheme beantragen
Wer bereits heute weiß, dass er auch über die bis zum 1. Januar 2021 geltende Übergangsregelung hinaus in Großbritannien leben oder arbeiten will, kann sich ab sofort für das EU Settlement Scheme anmelden. Es gilt für EU-Bürger, Nicht-EU-Bürger und Schweizer sowie ihre Angehörigen.
EU-Bürger, die für einen längeren Zeitraum in Großbritannien eingesetzt sind, benötigen ab 2021 – der Monat steht noch nicht fest – eine Aufenthaltsgenehmigung für das Land. Diese heißt „Pre-settled Status“ für die ersten fünf Jahre, alle weiteren Zeiten fallen in den „Settled Status“. Allerdings gibt es Ausnahmen für solche Mitarbeiter, die sich bis zum Ende der Übergangsphase schon fünf Jahre im Vereinigten Königreich aufgehalten haben: Sie sollen direkt eine Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten.
Für Briten, die in Deutschland arbeiten, gilt: Deutschland hat erklärt, möglichst wenig Hindernisse zu schaffen. Dennoch werden sich Briten hierzulande eine Arbeits- sowie Aufenthaltsbescheinigung beschaffen müssen.
Der vereinfachte Zugang für „unternehmensintern transferierten Arbeitnehmern“ kann auch über die EU Blue Card erfolgen. Viele Briten wollen sich diesen Weg ersparen: Bereits 15.000 haben deshalb die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen.
A1-Bescheinigung: Änderungen im Laufe des Jahres
Die Bescheinigung ist ein Formular, dass die Krankenkasse für Mitarbeiter ausstellt, die im Ausland arbeiten müssen. Darin steht, in welches Sozialsystem die Versicherten einzahlen.
Seit 2010 ist eine A1-Bescheinigung bei jeder grenzüberschreitenden Dienstreise nötig, also auch bei Messebesuchen, Geschäftsessen oder einem Meeting in einer europäischen Niederlassung. Derzeit wird die Bescheinigung bis Ende 2020 ausgestellt. Im Laufe des Jahres wird sich klären, wie die Regelung danach ausfällt.
Wer bereits eine A1-Bescheinigung hat und auch nach 2021 in Großbritannien bleibt, kann entspannt bleiben. Einzige Voraussetzung: Der Aufenthalt ist ohne Unterbrechungen, also Ein- und Ausreise nach Deutschland.
Krankenversicherung: Auf Nummer sicher gehen
Es ist noch nicht klar, was im Falle der Krankenversicherung bei einem Brexit ohne Abkommen gilt. Es kann sein, dass die europäische Gesundheitskarte (EHIC) nicht mehr akzeptiert wird. Daher sollten Reisende nach Großbritannien sicherheitshalber überprüfen, ob sie zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung abschließen müssen.
Unfallversicherung: Deutsches Recht gilt
Deutsche Arbeitnehmer, die ihr Arbeitgeber zum Beispiel nach England entsandt hat, sind nach deutschem Recht unfallversichert.
Sozialversicherungsbeiträge: Lebenslanger Anspruch
Geplant ist, dass Personen, die in Großbritannien in der Vergangenheit Versicherungszeiten erworben haben, diese lebenslang mitnehmen dürfen.
Steuer: Achtung bei der Umsatzsteuer
Doppelbesteuerungsabkommen: Das deutsch-britische Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahr 2010 ist Teil der deutschen und der britischen Rechtsordnung. Es gilt ungeachtet der Mitgliedschaft Großbritanniens in der EU. Laut Bundefinanzministerium stellt das deutsch-britische Doppelbesteuerungsabkommen auch nach dem Brexit sicher, dass eine doppelte Besteuerung von Einkünften durch beide Staaten vermieden und eine Verwaltungszusammenarbeit in Steuersachen weiterhin ermöglicht wird.
EU-Umsatzsteuererstattungssystem: Umsatzsteuerpflichtige Selbstständige und Unternehmen verlieren ihren Erstattungsanspruch. Sie unterliegen aller Voraussicht nach einer finalen Mehrwertsteuerbelastung in Großbritannien. Für Waren, die Unternehmer nach dem Brexit ins Vereinigte Königreich senden, wird künftig eine Einfuhrumsatzsteuer fällig.
Gewerbesteuer: Gewinne, die an deutsche Unternehmen in Großbritannien ausgeschüttet wurden, unterliegen aller Wahrscheinlichkeit nach künftig in Deutschland der Gewerbesteuer. Eine automatische Korrektur des Gewerbeertrags findet nicht mehr statt.
Datenschutzverordnung: Strengere Verordnung tritt in Kraft
Hier treten ab 2021 neue Regelungen in Kraft: Denn zwischen Deutschland und Großbritannien beginnt eine sogenannte Dritt-Länder-Beziehung.
Für den Datenaustausch ergeben sich nach Kapitel 55 EU-DSGVO wesentlich strengere Verordnungen. Diese betreffen unter anderem die Weitergabe von Daten zum Gesundheitszustand, die ausschließlich im Interesse des Arbeitnehmers beziehungsweise der sozialen Sicherheit erfolgen darf.
Studium: Es wird teurer
Bis zum Beginn des Wintersemesters 2020/21 brauchen sich Studierende keine Sorgen zu machen. Danach könnte es unangenehm werden. Und das sowohl in finanzieller Hinsicht, als auch bei der Anerkennung von Studienleistungen. Bei den Kosten, die für ein Studium anfallen, geht es um Unterschiede von bis zu 13.000 Euro – die pro Semester mehr entrichtet werden müssen.
Erasmus-Studierende sollten unbedingt Kontakt zu ihrer Heim-Uni aufnehmen, so die offiziellen Empfehlungen aus Großbritannien. Auch die deutsche Hochschulrektorenkonferenz (HRK) weist aktuell auf das Problem hin und hofft, dass die „engen und bewährten Beziehungen“ fortgeführt werden können. Zusammen mit 37 europäischen und britischen Wissenschaftsorganisationen fordert die HRK alle nationalen Regierungen zur „vollen Assoziierung des Vereinigten Königreichs an Horizon Europe und Erasmus+“ auf.
Betriebsräte: Standort ist entscheidend
Arbeitnehmer britischer Standorte, die in einem nach deutschen Recht eingerichteten Europäischen Betriebsrat sitzen, dürfen dort nicht mehr mitarbeiten.
Auto und Führerschein: Grüne Versicherungskarte
Deutsche Führerscheine werden bisher in Großbritannien anerkannt. Nach dem Brexit soll das so bleiben. Kfz-Besitzer sollten jedoch die Grüne Versicherungskarte mitnehmen und bei ihrer Versicherung nachfragen, ob UK weiterhin auf der Liste steht.
Die Grüne Versicherungskarte heißt eigentlich „Internationale Versicherungskarte für Kraftfahrer“ und hat ihren Namen ihrer Farbe zu verdanken. Sie weist nach, dass das Auto eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat.
Telefonieren: Anbieter entscheiden über Roaming-Gebühren
Die EU hat 2017 die Roaming-Gebühren abgeschafft. Wenn Großbritannien aber die EU verlässt, ist das nicht mehr automatisch gegeben. Dann kommt es auf die einzelnen Anbieter an, die Gebühren zu erlassen.
Erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrem Anbieter, wenn Sie nach dem Brexit nach Großbritannien reisen. Es könnten sonst hohe Kosten anfallen.
Ansprechpartner: Beide Länder bieten Hilfe an
Reisende finden aktuelle Informationen und Reise- und Sicherheitshinweise auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Außerdem bietet die britische Regierung auf ihrer Homepage zusätzlich Informationen für Reisende.